Nachdem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nun die Auflösung des Bundestags bekannt gegeben und den Weg für die Neuwahl am 23. Februar freigegeben hat, wird unser SPD-Kandidat Mario Sickinger die kurze Zeit des Wahlkampfes weiterhin aktiv und sinnvoll nutzen, um die Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkreis und somit auch in Steinheim von seiner Kompetenz und Zuverlässigkeit zu überzeugen. In unserer Stadt war er bisher schon einige Male und wollte auch unser Jahresend-Highlight „Feuerzangenbowle“ kennen lernen.
Dabei ergaben sich erneut wertvolle Gespräche, in denen er ein weiteres Mal seine Kompetenz in Sachen Wirtschaft und Digitalisierung, aber auch seine ausgewogene Vorstellung von einem respektvollen Miteinander zum Ausdruck bringen konnte. Sehr emphatisch und mit dem nötigen Respekt ging er auf gestellte Fragen und Probleme ein und war schnell in der Lage, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die er gerne zusammen mit einer neuen starken SPD in der Regierung auf den Weg bringen will. Dabei geht es ihm ganz klar um die Transformation der Wirtschaft in Verbindung mit einer deutlichen Entlastung für Steuerzahler in den unteren und mittleren Einkommensgruppen. Die Reformation des Wohnungsmarktes ist ein weiteres wichtiges Thema, das ihn bewegt und er dringend voranbringen will.
Dass dies gelingen kann und was dafür nötig ist, kann er überzeugend darlegen. Er ist ein Kandidat zum Anfassen und wird in den nächsten Wochen präsent im Wahlkreis und auch in Steinheim sein. An dieser Stelle werden wir auf Termine und Gesprächsmöglichkeiten hinweisen.
Nutzen Sie jede Gelegenheit, um sich zu informieren! Es geht uns alle an, in welche Richtung sich Deutschland entwickelt. Neben einer starken Wirtschaft brauchen wir starke Bürgerinnen und Bürger, die sich ihrer Bürgerrechte und Bürgerpflichten bewusst sind und die Vorteile unserer Demokratie kennen und schätzen.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Grundgesetz, Artikel 20, Absatz 2
Annette Grimm